Die Fördermaßnahme wurde bis zum 31. Dezember 2017 verlängert und in Teilen geändert. Unter anderem kann jetzt die Rückgewinnung von Energie aus Produktionsprozessen für die Nutzbarkeit an anderer Stelle im Unternehmen verbrauchsreduzierend berücksichtigt werden.
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, insbesondere
Interessenten können Anträge beim Projektträger Karlsruhe stellen.