Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt investive Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen.
Gefördert werden insbesondere Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen auf energieeffiziente Technologien, Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus Produktionsprozessen bzw. Produktionsanlagen (Abwärmenutzung) innerhalb des Unternehmens (keine Einspeisung in das öffentliche Energienetz) sowie sonstige Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Produktionsprozessen.
Ziel ist es, den Energieverbrauch und die Energiekosten zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Verbreitung von Effizienztechnologien zu unterstützen bei gleichzeitiger Senkung der Emission von Treibhausgasen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren, die für ein antragsberechtigtes Unternehmen im Rahmen eines Contracting-Vertrags eine geförderte Maßnahme durchführen.
Art und Höhe der Förderung: Die Förderung wird als Zuschuss zu den Investitionsmehrkosten gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, je Vorhaben maximal 1,5 Mio. EUR. Innerhalb von 36 Monaten kann ein Unternehmen Zuwendungen für maximal drei Maßnahmen beantragen. Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist dabei auf 1,5 Mio. EUR begrenzt.
Antragsverfahren: Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbs. Die Anträge können beim BMWi kontinuierlich eingereicht werden. Die Bewertung der Anträge erfolgt zu den vier Stichtagen 31.März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember pro Jahr.
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